Die Inertstoffdeponie Mürli AG, Walenstadt, ist eine durch das Amt für Umweltschutz des Kantons St. Gallen bewilligte Deponie. Sie wird durch eine Trägerschaft, bestehend aus der Ortsgemeinde Walenstadt und der A. Käppeli’s Söhne AG geführt.
Sie dient dem Zweck, Inertstoffe umweltgerecht zu entsorgen.
Anlieferung aus dem Einzugsgebiet / Einschränkung
Das Einzugsgebiet ist festgelegt. Alle Betriebe und privaten Anlieferer sind zur Anlieferung unter gleichen Bedingungen berechtigt.
Für Herkunftsorte ausserhalb des Einzugsgebietes ist eine Bewilligung des AFU SG nowendig. Der Anlieferer hat diese vor der ersten Anlieferung beim AFU SG schriftlich einzuholen und dem Deponiebetreiber vorzulegen. Ist diese Bewilligung nicht vorhanden, wird die Anlieferung zurückgewiesen.
Zugelassene Abfälle
Angenommen werden saubere und belastete Abfälle gemäss VVEA (Anhang 3, Abs. 1 sowie Anhang 5, Abs 2). Details entehmen Sie bitte unter der Rubrik Preisliste und Geschäftsbedingungen.
Vorbehalten sind Beschränkungen in der Errichtungs- oder Betriebsbewilligung, sowie durch den Betreiber erlassene Einschränkungen, die betrieblicher Natur sind.